Mobilfunkvertrag kündigen: Drei beliebte Stolperfallen, mit denen Anbieter die Kündigung erschweren

Auch wenn keiner der großen (und sicherlich auch kleinen) Mobilfunkanbieter es jemals in dieser Deutlichkeit sagen würde: Es ist kein Geheimnis, dass viele Anbieter mit allen Mitteln versuchen, ihre Bestandskunden zu halten – und auch nicht davor zurückschrecken, am Rande des Legalen zu agieren.

Wir haben drei beliebte Methoden zusammengestellt, mit denen sich Mobilfunkanbieter vor einer Vertragskündigung drücken. Außerdem liefern wir natürlich gleich die entsprechenden Lösungen mit, wie man sich als Verbraucher vor solchen Maßnahmen schützen kann.


Stolperfalle 1: Die Kündigung ist nie eingegangen

Auch wenn dieser Fall selten vorkommt, berichten Kunden immer wieder davon, dass Kündigungen angeblich nicht eingegangen sein. Das kann, muss aber nicht immer stimmen. Grundsätzlich liegt die Beweispflicht für den Eingang einer Kündigung jedoch beim Verbraucher. Wer seine Kündigung also mit einem Brief ohne die Möglichkeit der Nachverfolgung an den Mobilfunkanbieter schickt, riskiert, dass der Empfang nicht sichergestellt ist. Ob der Brief bei der Post oder später im Haus des Mobilfunkanbieters verlorengegangen ist, lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen. Da der Verbraucher hier in der Beweispflicht ist, kann der Mobilfunkanbieter in diesem Fall nicht belangt werden.

Diese Stolperfalle zu umgehen ist recht einfach: Kündigungen sollten immer per Einschreiben verschickt werden. Damit hat der Kunde eine Bestätigung, dass das Schreiben tatsächlich beim Mobilfunkanbieter eingegangen ist. Ob das Schreiben dann im Haus verloren gegangen ist, spielt keine Rolle mehr – sobald der Brief übergeben ist, hat der Verbraucher seine Schuldigkeit getan.

Stolperfalle 2: Die Kündigung ist zu spät eingegangen

Ein weiteres beliebtes Argument bei Mobilfunkanbietern ist, dass die Kündigung zu spät eingegangen wäre.

Um sich vor diesem Argument zu schützen, sollten Verbraucher zwei Dinge tun:

– Man sollte sich mit dem Kündigungsfristen im Vertrag vertraut machen, am besten einige Monate bevor man beabsichtigt, den Vertrag zu kündigen. Wichtig ist dabei, dass man genau darauf achtet, ob im Vertrag von Monaten oder Kalendermonaten die Rede ist – denn das kann die Kündigungsfrist maßgeblich beeinflussen.

– Außerdem empfiehlt es sich auch hier wieder, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Über die Sendungsverfolgung des Einschreibens lässt sich nämlich ebenfalls nachvollziehen, wann die Kündigung beim Mobilfunkanbieter eingegangen ist.

Stolperfalle 3: Die Kündigung wird nicht anerkannt

Eine weitere beliebte Methode bei den großen Anbietern ist es, die Kündigung aufgrund von Formfehlern oder anderen Gründen nicht anzuerkennen. Wer aber die wichtigsten Informationen auf seiner Kündigung vermerkt, ist auf der sicheren Seite.

Um sich davor zu schützen, dass die Kündigung nicht anerkannt wird, müssen auf dem Kündigungsschreiben die folgenden Informationen vorhanden sein:

– Vor- und Nachname
– Ihre vollständige Adresse
– Die Mobilfunknummer
– Die Vertrags- und Kundennummer
– Der Zeitpunkt der Kündigung

Außerdem ist es empfehlenswert, dass man sich die Kündigung in schriftlicher Form bestätigen lässt und diese Bitte auch auf dem Kündigungsschreiben – am besten unter Angabe einer Frist – vermerkt.

Fazit

Auch wenn die großen Anbieter sich zu diesem Thema verschlossen halten, ist doch klar, dass dort alles daran gesetzt wird, Bestandskunden zu halten. Wer mit seinem Anbieter zufrieden ist, sollte sich zum Thema Kündigung vorab informieren und unsere Tipps beachten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Dieser Artikel wurde am 29.08.2017 veröffentlicht.