Bayrische Polizei nutzt Notruf zur Handyortung

Seit März diesen Jahres (2017) bietet die bayrische Polizei den Anrufern der allgemein bekannten Notrufhotlines, eine Möglichkeit zur Übermittlung des aktuellen GPS-Standortes. Zwar ist in Notfällen eine Ortung der Anrufer durch die GSM-Ortungstechnik und darf nicht unbegründet durchgeführt werden. Das größte Problem der bisher angewandten GSM-Ortung, ist die recht ungenaue Positionsangabe, in ländlichen Regionen und die rechtlichen Hürden zum Einsatz dieser Ortungstechnik.

GPS-Ortung als neue Waffe der Polizei in Bayern

Dabei geht es bei der Einführung der GPS-Ortung in Bayern nicht zwingend um die Jagt auf Handydiebe und andere Bösewichte. Es handelt sich hierbei vielmehr um die freiwillige Standortübermittlung an die Notrufzentrale, zum Beispiel zur besseren Angabe von Unfallorten, um wertvolle Sekunden zur Rettung von Verletzten zu gewinnen.


Wie erfolgt die Handyortung beim bayrischen Notruf?

Als Anrufer beim bayrischen Notruf brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Ihr Handystandort einfach so an die Polizei übertragen wird. Die polizeilichen Handyortungen werden nur innerhalb polizeilicher Ermittlungen durchgeführt und müssen zuvor durch einen richterlichen Beschluss genehmigt werden.

Link aus SMS fragt nach Standortfreigabe

Kann die Übertragung des genauen GPS-Standortes Ihres Handys bessere Aufschlüsse über die genaue Position eines Unfallortes geben, als die Angaben des Anrufers oder können keine genaueren Beschreibungen am Telefon zur aktuellen Position gemacht werden, können die Mitarbeiter der Notrufannahme einen individuellen Internetlink an die Handynummer des Anrufers verschicken.

Öffnet der Anrufer des Notrufs diesen Link dann an seinem Smartphone, startet die Browser-App des Handys und fragt um Erlaubnis, den genauen Standort für die angeforderte Seite freizugeben. Sofern Sie diese Aufforderung dann bestätigen, ist Ihr Standort – zum Zeitpunkt der Freigabe – für die Rettungsleitstelle verfügbar.

1.300 Standortübermittlungen innerhalb 6 Monate

Die bayrische Polizei gab nach einem halben Jahr der Einführung dieser verbesserten Standortübermittlung an, dass bereits in 1.300 Fällen freiwillig der Standort durch den Anrufer übermittelt wurde und zieht insgesamt eine positive Bilanz dieser neuen Ortungsmethode.

Ortungsverfahren ist legal und freiwillig

Die Möglichkeit seinen Standort für die Rettungskräfte freizugeben, hat nichts mit einer heimlichen Handyortung zu tun und ist auch nicht vergleichbar mit der Ortung durch den Versand einer stillen SMS, die bei Strafverfolgungen angewandt wird.

Wir in der Redaktion befinden diese Neuerung in Bayern als äußerst sinnvoll und effektiv. Hoffentlich macht diese Ortungsmöglichkeit auch in den anderen deutschen Bundesländer Schule und hilft dann nicht nur den Rettungskräften in Bayern, beim täglichen Kampf Leben zu retten.

Dieser Artikel wurde am 30.10.2017 veröffentlicht.